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SPD Arbeitsgemeinschaft für Bildung begrüßt Einigung in der Schulstrukturdebatte

Die Dortmunder Stadteltern und die SPD Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) begrüßen den Schulkonsens in NRW.

Mit diesem tragfähigen Kompromiss ist nun für die nächsten zwölf Jahre Rechtssicherheit für Eltern, Schulen und Kommunen gegeben. 

Ob die neue Schulform nun Gemeinschaftsschule oder wie jetzt vereinbart Sekundarschule heißt, ist nicht entscheidend, meint auch Werner Volmer, stellvertretender Vorsitzender der Dortmunder Stadteltern. Entscheidend für die neue Schulform ist nicht ihr Name, sondern sind vielmehr ihr pädagogisches Konzept und ihre Rahmenbedingungen. Und hier unterscheidet sich die Sekundarschule kaum von der Gemeinschaftsschule.

Das von vielen Eltern gewollte längere gemeinsame Lernen, das der unterschiedlichen Entwicklung unserer Kinder Rechnung trägt, wird umgesetzt zunächst verbindlich für die Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6). Ob danach weiter die integrierte Form beibehalten oder differenziert nach Bildungsgängen unterrichtet werden soll, entscheidet die Schulkonferenz  der Sekundarschule. Bereits auf dem Hearing der AfB zur Gemeinschaftsschule berichtete Wolfgang Meyer-Hesemann, ehemaliger Staatssekretär im Bildungsministerium Schleswig-Holstein, dass eine integrierte Form der Beschulung von Schulträgern und Schulkonferenzen in Schleswig-Holstein bevorzugt wurden.

Die Sekundarschule eröffnet alle Bildungswege und der gymnasiale Standard bleibt garantiert wenn auch die Sekundarschule selbst keine eigene Oberstufe stellen darf, so bieten sich doch Kooperationen zu einem Berufskolleg, Gesamtschule oder auch einem Gymnasium an. Durch diese Ausrichtung wird gleichzeitig auch die Zusammenarbeit zwischen den Schulformen und deren pädagogischen Konzept, bei dem vor allem das individuellen Lernen stärker ermöglicht wird, intensiviert.

Für die neue Sekundarschule bleibt es weiter bei einer Klassenstärke von 25. Demografie- gewinne bleiben in der jeweiligen Schulform. Das heißt, im Laufe der nächsten Jahre wird sich die Klassenstärke weiter verringern. Das ist auch gut und notwendig, um alle Kinder in ihren unterschiedlichen Begabungen individuell fördern zu können. Auch in Bezug auf Umsetzung der Inklusion ist die Klassenstärke von einer wichtigen Bedeutung.

Für die neue Sekundarschule in Westerfilde wird sich also bis auf die Veränderung ihres Namens nichts Wesentliches an den Rahmenbedingungen im Vergleich zur Gemeinschaftsschule verändern. Sie ermöglicht für Dortmund einen neuen Weg zu einer gerechteren Schulentwicklung.  

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD

Monika Rößler

Tel.: 0231  9822611

info@afb-dortmund.de

http://www.afb-dortmund.de

 

 

 

„Soziale Stadt“ Dortmund

Aufgrund des Berichtes zur sozialen Lage in Dortmund hat der Unterbezirksvorstand der SPD in Dortmund eine gemeinsame Kommission (aus Mitgliedern der Partei, der Ratsfraktion und externen Fachleuten) eingerichtet, die sich mit der geschilderten Situation befasst, die Fakten hinterfragt und näher untersucht sowie der Partei Maßnahmen vorschlägt, die die Situation der betroffenen Menschen verbessern könnte. Der Unterbezirksvorstand und der Unterbezirksbeirat haben einen ersten Bericht der Kommission diskutiert.

Aus dem Ergebnis dieser Diskussion werden folgende erste Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Die Kommission „Zukunft der Arbeit“ des Unterbezirksvorstandes wird beauftragt, ein Konzept zur Wirtschaftsförderung für Dortmund zu entwickeln.
  2. Die Stadt Dortmund schafft mindestens 100 zusätzliche Arbeitsplätze für Aufgaben im öffentlichen Bereich im Rahmen des Bundesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt“ für Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen.
  3. Bedürftigen Kindern werden in Form von Sachleistungen durch die Schulen die notwendigen Unterrichtsmaterialien (Lernmittel) zur Verfügung gestellt. Der Etat der Schulen wird entsprechend aufgestockt.
  4. Ein Sozialticket wird eingeführt. Der Eigenanteil der Bedürftigen soll 20,00 € nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird empfohlen:

  • Die soziale Infrastruktur in den drei besonders betroffenen Stadtbezirken (Innen-Nord, Eving, Scharnhorst) ist vorrangig zu untersuchen, in Hinblick auf:
    • Ausreichende Anzahl von Kita-Plätzen,
    • Zustand der Schulen (Gebäude, Ausstattung, Anzahl der Lehrer/innen),
    • Wohnsituation, Wohnumfeld, Versammlungsstätten.
  • Mit Fachleuten über die Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu diskutieren und Vorschläge (z.B. Mittagessen in Schulen und Kitas oder aufsuchende Jugendarbeit) zu erarbeiten.

SPD Unterbezirksbeirat am 22.11.2007

Außerordentlicher Unterbezirksparteitag am 5. Juni 2007

A 1 BESCHLUSS zum Thema Rente

1. Der Parteivorstand hat in seiner Bremer Erklärung vom 06.01.07 unter anderem ausge-führt: „Wir streben eine stärkere Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme durch Steuern an, um die Finanzierung der sozialen Sicherung gerechter zu gestalten und die einseitige Belastung des Faktors Arbeit zu überwinden.“

Vor dem Hintergrund dieses Anspruches auf Gerechtigkeit bedarf auch die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Einführung der „Rente mit 67“ der Über-prüfung. Es gilt –auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen- eine Position der SPD zu entwickeln. Eine Alternative kann es sein, den Steueranteil zur Finanzierung so zu erhöhen, dass dadurch die Veränderung der Regelaltersgrenze auf 67 –ín Monatsschritten ab dem Jahre 2012- nicht mehr erforderlich sein wird.

2. In dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist auch die SPD durch die Koaliti-onsvereinbarung grundsätzlich gebunden. Deshalb hat die Bundestagsfraktion einem ent-sprechenden Gesetzesentwurf zur Rente mit 67 –mit einer Revisionsklausel- zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, über Eckpunkte für gleitende Altersübergän-ge und alternsgerechtes Arbeiten zu diskutieren und Positionen zu entwickeln. Die NRW SPD hält dafür folgende Punkte für unverzichtbar:

2.1 Die flexiblen Möglichkeiten des Überganges aus dem Arbeitsleben in die Rente sind zu erhalten und auszubauen; insbesondere auch die Möglichkeiten der gesetzlich Alters-teilzeit --einschließlich des Blockmodells- über den 31.12.2009 hinaus zu verlängern. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die über Tarifverträge bei der Altersteilzeit finanzierten Entgeltbestandteile steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Beim Erhalt der Altersteilzeit über das Jahr 2009 hinaus ist sicherzustellen, dass der Zuschuss der Agen-tur für Arbeit an die Arbeitgeber - wie bisher- in den Fällen gezahlt wird, in denen der freiwerdende Arbeitsplatz durch einen Arbeitslosen oder einen Auszubildenden besetzt wird.

2.2 Die Möglichkeit, Teilrente und Arbeit zu kombinieren, muss verbessert werden. Für Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gleitend in den Ruhestand wechseln wollen, muss der Bezug der Teilrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht werden.

2.3 Die Berufsunfähigkeitsrente wieder einzuführen, um Arbeitnehmer/innen aller Berufs-gruppen, deren Leistungsvermögen gesundheitlich deutlich eingeschränkt ist, zu er-möglichen, unter erleichterten Bedingungen als bisher, vorzeitig eine Rente in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf diese Rente muss unabhängig vom Lebensalter der be-rufstätigen Menschen sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitneh-merin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens 6 Stun-den/täglich in ihrem Beruf zu arbeiten

2.4 Die Hindernisse zur Beschäftigung Älterer müssen abgebaut und deren Beschäftigungs-fähigkeit erhöht werden. Es müssen Anreize geschaffen werden, damit die organisato-rischen und sonstigen Bedingungen zur alternsgerechten Arbeit von den Betrieben und im Öffentlichen Dienst geschaffen werden.