Außerordentlicher Unterbezirksparteitag am 5. Juni 2007
A 1 BESCHLUSS zum Thema Rente
1. Der Parteivorstand hat in seiner Bremer Erklärung vom 06.01.07 unter anderem ausge-führt: „Wir streben eine stärkere Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme durch Steuern an, um die Finanzierung der sozialen Sicherung gerechter zu gestalten und die einseitige Belastung des Faktors Arbeit zu überwinden.“
Vor dem Hintergrund dieses Anspruches auf Gerechtigkeit bedarf auch die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Einführung der „Rente mit 67“ der Über-prüfung. Es gilt –auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen- eine Position der SPD zu entwickeln. Eine Alternative kann es sein, den Steueranteil zur Finanzierung so zu erhöhen, dass dadurch die Veränderung der Regelaltersgrenze auf 67 –ín Monatsschritten ab dem Jahre 2012- nicht mehr erforderlich sein wird.
2. In dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist auch die SPD durch die Koaliti-onsvereinbarung grundsätzlich gebunden. Deshalb hat die Bundestagsfraktion einem ent-sprechenden Gesetzesentwurf zur Rente mit 67 –mit einer Revisionsklausel- zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, über Eckpunkte für gleitende Altersübergän-ge und alternsgerechtes Arbeiten zu diskutieren und Positionen zu entwickeln. Die NRW SPD hält dafür folgende Punkte für unverzichtbar:
2.1 Die flexiblen Möglichkeiten des Überganges aus dem Arbeitsleben in die Rente sind zu erhalten und auszubauen; insbesondere auch die Möglichkeiten der gesetzlich Alters-teilzeit --einschließlich des Blockmodells- über den 31.12.2009 hinaus zu verlängern. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die über Tarifverträge bei der Altersteilzeit finanzierten Entgeltbestandteile steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Beim Erhalt der Altersteilzeit über das Jahr 2009 hinaus ist sicherzustellen, dass der Zuschuss der Agen-tur für Arbeit an die Arbeitgeber - wie bisher- in den Fällen gezahlt wird, in denen der freiwerdende Arbeitsplatz durch einen Arbeitslosen oder einen Auszubildenden besetzt wird.
2.2 Die Möglichkeit, Teilrente und Arbeit zu kombinieren, muss verbessert werden. Für Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gleitend in den Ruhestand wechseln wollen, muss der Bezug der Teilrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht werden.
2.3 Die Berufsunfähigkeitsrente wieder einzuführen, um Arbeitnehmer/innen aller Berufs-gruppen, deren Leistungsvermögen gesundheitlich deutlich eingeschränkt ist, zu er-möglichen, unter erleichterten Bedingungen als bisher, vorzeitig eine Rente in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf diese Rente muss unabhängig vom Lebensalter der be-rufstätigen Menschen sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer/die Arbeitneh-merin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens 6 Stun-den/täglich in ihrem Beruf zu arbeiten
2.4 Die Hindernisse zur Beschäftigung Älterer müssen abgebaut und deren Beschäftigungs-fähigkeit erhöht werden. Es müssen Anreize geschaffen werden, damit die organisato-rischen und sonstigen Bedingungen zur alternsgerechten Arbeit von den Betrieben und im Öffentlichen Dienst geschaffen werden.